Benutzungsordnung: Gemeinde Graben-Neudorf

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Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Graben-Neudorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Graben-Neudorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2002 folgende Benutzungsordnung beschlossen:

1. Allgemeines

Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Graben Neudorf. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung. Zur Zeit werden Bücher, Zeitschriften, Tonträger, Spiele, Video, CD-ROM, DVD und Internet zur Verfügung gestellt.

2. Benutzungsberechtigte

Die Dienste und Einrichtungen der Gemeindebibliothek können von allen Einwohnern der Gemeinde Graben-Neudorfs in Anspruch genommen werden. Auswärtige Personen können zur Benutzung zugelassen werden; über die Zulassung entscheidet das Bibliothekspersonal.

3. Anmeldung

Zur Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises erforderlich. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis der Eltern / des Erziehungsberechtigten. Nach der Anmeldung erhält der Benutzer einen Leseausweis, der nicht übertragbar und Eigentum der Gemeindebibliothek ist. Namens- und Adressenänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Gemeindebibliothek unverzüglich mitzuteilen.

Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung, Entgeltordnung und Internetordnung der Gemeindebibliothek an und erteilt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person.

4. Internetnutzung

Die Nutzung des Internet unterliegt den besonderen Bestimmungen der Internetordnung, die Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist, sowie den sinngemäß anwendbaren Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. Die Internetordnung gilt als anerkannt, sofern dieser bei der Anmeldung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gleiches gilt für die Einverständniserklärung der Eltern / des Erziehungsberechtigten.

5. Öffnungszeiten 

Die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek werden jeweils durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Graben-Neudorf bekannt gegeben.

6. Ausleihe, Leihfrist

Die Ausleihe erfolgt gegen Vorlage des Leseausweises. Die Leihfrist beträgt für

  • Bücher 4 Wochen
  • Zeitschriften, Spiele, Tonkassetten, CD' s, CD-ROM 2 Wochen
  • Videos und DVD 1 Woche

Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden. Nicht ausgeliehen werden jeweils das aktuelle Exemplar der Zeitschriften und die Nachschlagewerke. Ausnahmen von diesen Regelungen können getroffen werden. Bei der Herstellung von Fotokopien sowie bei der Entleihung von Tonträgern sind die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

7. Verlängerungen

Die Verlängerung der Leihfrist ist nur für Bücher und nur bis zu zweimal möglich. Ist das ausgeliehene Buch vorbestellt, erfolgt keine Verlängerung.

8. Vorbestellungen

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald sie bereitstehen, wird der Benutzer benachrichtigt. Die Medien bleiben dann für 4 Öffnungstage reserviert.

9. Auswärtiger Leihverkehr

Bücher, die nicht im Bestand der Gemeindebibliothek vorhanden sind, können über den Badischen Leihverkehr besorgt werden. Anfallende Kosten sind vom Benutzer nach der Entgeltordnung zu tragen.

10. Beschädigung und Verlust, Haftung

Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Entstandene Schäden und Verluste sind durch den Benutzer / die Benutzerin zu ersetzen. 3 Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Medien haftet der Benutzer/die Benutzerin für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe. Verlust oder Beschädigungen sind anzuzeigen. Beschädigungen darf der Benutzer/die Benutzerin nicht selbst beheben oder beheben lassen. Der Schadenersatz bemisst sich nach den der Gemeinde entstehenden Kosten. Näheres regelt die Entgeltordnung.

11. Entgelt

Für die Benutzung der Gemeindebibliothek werden Entgelte erhoben. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung, die Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist.

12. Hausordnung

Taschen, Mappen und dergleichen sind in die vorgesehenen Taschenschränke einzuschließen. In allen Räumen der Bibliothek haben sich Besucher/Benutzer so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder behindert werden. Rauchen sowie Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Personen, die gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Anweisungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

13. Haftungsausschluss

Die Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Benutzung der Gemeindebibliothek entstehen, wird ausgeschlossen. Für mitgebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

14. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2002 in Kraft.

Graben-Neudorf, 25.02.2002

Werner Juchler
Bürgermeister